AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Petra Pietzka Fotografie Inh: Michael Pietzka

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Petra Pietzka Fotografie.

1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen, die durch den Kunden gegenüber Petra Pietzka Fotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Petra Pietzka Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Petra Pietzka Fotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

  1. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist der jeweils von Petra Pietzka Fotografie vorgelegte Shootingvertrag einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3. Mit Unterschrift des Shootingvertrages akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.

2.4. Gegenstand der Beauftragung von Petra Pietzka Fotografie durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsreportage, ein Portrait-Shooting sein, ein Newborn-Shooting, eine Familienreportage, eine Fotoreportage, Fotografen-Seminare, Workshops, Einzelcoaching sein.

  1. Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion

3.1. Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Petra Pietzka Fotografie zu äußern.

3.2. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3. Für den Fall, dass Petra Pietzka Fotografie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Petra Pietzka Fotografie berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Petra Pietzka Fotografie und dem Dritten zustande.

3.5. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Petra Pietzka Fotografie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

  1. Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial

4.1. Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

4.2. Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.3. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Petra Pietzka Fotografie. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.

4.4. Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Dann muss der Kunde auch das vereinbarte Honorar für die Bilder an den Petra Pietzka Fotografie zahlen.

4.5. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.

4.6. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder von Petra Pietzka Fotografie erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Petra Pietzka Fotografie.

4.7. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Petra Pietzka Fotografie zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

  1. Übergabe von Dokumenten

5.1. Petra Pietzka Fotografie behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2. Petra Pietzka Fotografie ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Petra Pietzka Fotografie vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

5.3. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Petra Pietzka Fotografie, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagenvorgesehenen Honorars.

  1. Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Petra Pietzka Fotografie erhalten hat, hält sich Petra Pietzka Fotografie diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diesen Zeitraum daher keine weiteren Angebote annehmen.

6.2. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Petra Pietzka Fotografie. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Petra Pietzka Fotografie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

6.3. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.

6.4. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen von Hochzeitsreportagen oder eines After Wedding Shootings, aufgrund eines schweren Krankheitsfalls (Brautpaar) oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des Shootings ist ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb zwei Kalenderjahren – ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.

6.5. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.

  1. Absage durch Petra Pietzka Fotografie- Änderungen im Shooting-Ablauf

7.1. Kann Petra Pietzka Fotografie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

7.2. Petra Pietzka Fotografie wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen.  Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Petra Pietzka Fotografie nicht.

7.3. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstattet Petra Pietzka Fotografie umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Petra Pietzka Fotografie.

  1. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1. Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Petra Pietzka Fotografie darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.

8.2. Der Kunde (Veranstalter) hat Petra Pietzka Fotografie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

8.3. Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1

  1. a) DSGVO seiner Gäste und/ oder dem Petra Pietzka Fotografie gegenüber, stellt der Kunde damit Petra Pietzka Fotografie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

8.4. Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Petra Pietzka Fotografie zur Verfügung gestellt werden.

8.5. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Petra Pietzka Fotografie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

8.6. Sollten neben Petra Pietzka Fotografie weitere Fotografen oder Videografen beauftragt werden, so ist dies spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung/Hochzeit Petra Pietzka Fotografie schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss der Auftraggeber die Kontaktdaten der anderen Dienstleister zu Verfügung stellen, damit eine Absprache der Arbeit nebeneinander erfolgen kann. Kann hier keine Einigung getroffen werden, so hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll. Eine Reklamation, die auf die anderen Fotografen oder Videografen zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen, dies gilt auch für fotografierende und filmende Gäste.

  1. Allgemeine Hinweise für meine Shootings

9.1. Als Kunde von Petra Pietzka Fotografie bitten ich, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

9.2. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Petra Pietzka Fotografie, davon im Einzelfall abzuweichen. Für Babyshootings gilt: Damit Sie und ihr Baby in Ruhe zu uns kommen können, haben wir immer einen Zeitpuffer von 30 Min. miteingeplant.

9.3. Petra Pietzka Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

9.4. Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

9.5. Babyshootings: Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin.

9.6. Baby und Kindershootings: Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.

9.7. Baby und Kindershootings: Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

9.8. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

9.9. Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Petra Pietzka Fotografie übernimmt hierfür keine Haftung.

  1. Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1. Die Bilder werden grds. durch Petra Pietzka Fotografie in ihrem Stil bearbeitet.

10.2. Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Petra Pietzka Fotografie entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite einen Eindruck verschaffen.

10.3. Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) dem Petra Pietzka Fotografie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, sodass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

  1. Gutscheine

11.1. Der Kunde kann bei Petra Pietzka Fotografie Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Petra Pietzka Fotografie. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt.  Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet.

11.2. Die Gültigkeit der Gutscheine ist aber max. auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

  1. Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1. Petra Pietzka Fotografie steht das Urheberrecht an sämtliche erstelltes Foto und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

12.2. Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben.

12.3. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

12.4. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

12.5. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

12.6. Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

12.7. Petra Pietzka Fotografie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Petra Pietzka Fotografie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richten sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

12.8. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Petra Pietzka Fotografie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.

12.9. Bei Petra Pietzka Fotografie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder (RAW), sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

12.10. Auf Anfrage durch Petra Pietzka Fotografie ist der Kunde verpflichtet, Petra Pietzka Fotografie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

12.11. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Petra Pietzka Fotografie in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Petra Pietzka Fotografie wie folgt als Urheber benennen: Petra Pietzka Fotografie – www.petra-pietzka-fotografie.de

12.12. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig.

12.13. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Petra Pietzka Fotografie.

12.14. Originale (RAW) und Negative bleiben im Eigentum von Petra Pietzka Fotografie, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

  1. Kundenbilder und deren Bearbeitung

13.1. Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Petra Pietzka Fotografie ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

13.2. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Petra Pietzka Fotografie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

13.3. Petra Pietzka Fotografie ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Petra Pietzka Fotografie verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Petra Pietzka Fotografie berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Petra Pietzka Fotografie besteht nicht.

13.4. Eine Haftung von Petra Pietzka Fotografie für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Petra Pietzka Fotografie von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

13.5. Sind Leistungen von Petra Pietzka Fotografie teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Petra Pietzka Fotografie auf Vergütung unberührt.

13.6. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Petra Pietzka Fotografie überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Petra Pietzka Fotografie diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

  1. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

14.1. Für Petra Pietzka Fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Petra Pietzka Fotografie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.

14.2. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Petra Pietzka Fotografie setzt voraus, dass Petra Pietzka Fotografie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Petra Pietzka Fotografie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

14.3. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche  die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

  1. Vergütungsmodalitäten

15.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Shootingvertrag von Petra Pietzka Fotografie genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.2. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.3. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

15.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Petra Pietzka Fotografie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

15.5. Soweit der Kunde Leistungen von Petra Pietzka Fotografie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Petra Pietzka Fotografie gewährt.

  1. Rechnungsstellungen, Eigentumsvorbehalt

16.1. Petra Pietzka Fotografie ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 30% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Petra Pietzka Fotografie berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

16.2. Die Rechnungsstellung durch Petra Pietzka Fotografie erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.

16.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Petra Pietzka Fotografie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigten Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

16.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig oder je nach Shooting-Vereinbarung wird der Betrag an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen.  Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Petra Pietzka Fotografie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

  1. Übertragung des Vertrages

17.1. Petra Pietzka Fotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Petra Pietzka Fotografie für die Leistungen bleibt unberührt.

  1. Vertraulichkeit

18.1. Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

  1. Haftung von Petra Pietzka Fotografie und Verjährung

19.1. Petra Pietzka Fotografie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19.2. Im Übrigen ist die Haftung von Petra Pietzka Fotografie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

19.3. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Petra Pietzka Fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Petra Pietzka Fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

19.4. Petra Pietzka Fotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.

19.5. Petra Pietzka Fotografie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Petra Pietzka Fotografie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

19.6. Wird Petra Pietzka Fotografie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Petra Pietzka Fotografie von der Haftung frei und erstattet Petra Pietzka Fotografie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Petra Pietzka Fotografie bleibt hiervon unberührt.

19.7. Für Schäden an Petra Pietzka Fotografie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Petra Pietzka Fotografie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Petra Pietzka Fotografie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

19.8. Petra Pietzka Fotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Petra Pietzka Fotografie liegen.

19.9. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Petra Pietzka Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.10. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Petra Pietzka Fotografie sowie Dritten, die durch Petra Pietzka Fotografie eingeschaltet wurden.

  1. Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

20.1. Der Fotograf darf die Negative bis zu 2 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.

20.2. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Petra Pietzka Fotografie nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.

  1. Schadensersatz und Vertragsstrafe

21.1. Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Petra Pietzka Fotografie zu zahlen.

21.2. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Petra Pietzka Fotografie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

22. Nutzung und Verbreitung 

Der Auftraggeber bzw. die fotografierten Personen oder deren Eltern erklären sich  mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Bilder zur Eigenwerbung der Fotografin benutzt werden dürfen (beispielsweise auf der Website www.petra-pietzka-fotografie.de, auf Internetseiten wie zum Beispiel Facebook und Instagram, in Printmedien, in Fotowettbewerben, in Veröffentlichungen wie Bücher, Kalender usw.). Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, muss dies schriftlich beim Shootingtermin auf dem Vertrag vermerkt werden.

23. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

22.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

22.2. Petra Pietzka Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 22.3. Erfüllungsort ist Bergheim. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Bergheim.

22.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

22.5. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

Hi, ich bin Petra und liebe es mit meinen Bildern Geschichten zu kreieren. Hier auf meinem Blog findet ihr neue Bildergeschichten. Begleitet mich ein Stück und ihr erhaltet einen Einblick in meine Welt der Fotografie.

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